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Koordination nach Baustellenverordnung

Seit 1998 ist durch die Baustellenverordnung geregelt, dass seitens des Bauherren für die meisten Bauvorhaben ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator zu bestellen ist. Dieser begleitet bereits die Planung und erstellt einen sogenannten SiGe-Plan. Während der Bauphase werden die Baufirmen auf der Baustelle eingewiesen und die Sicherheitseinrichtungen überprüft.

 

Es ist für den Bauherrn sinnvoll, einen SiGe-Koordinator zu beauftragen, der ohnehin an der Planung beteiligt ist. Dies führt  für alle Beteiligte zu einem nicht unbedeuten Rationalisierungseffekt, da derjenige bereits über viele Dinge informiert ist und auch schon durch Termine auf der Baustelle präsent ist.

 

ALPSTEIN ist zugelassener Planer für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen nach Baustellenverordnung und führt die Planung und die Koordination auf der Baustelle durch.

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